Das Treuhandwesen im wirtschaftlichen Sinne umfasst verschiedenartige überwachende und verwaltende Tätigkeiten, bei denen der Treuhänder Bevollmächtigter ist, d.h. die Befugnis hat, für den Treugeber im fremden Namen zu handeln. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von treuhänderischen Aufgaben, die dem Treuhänder durch einen staatlichen Hoheitsakt (Bestellung durch das Gericht) übertragen werden und ihm die Befugnis zum Handeln im eigenen Namen in bestimmten Grenzen ermöglichen (z.B. Insolvenzverwalter).
Unsere treuhänderischen Leistungen umfassen:
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